Corona hat den Sport weiter im Griff

Hallo Sportfreunde,

Corona hat den Sport weiter im Griff, so daß nach wie vor Trainings und vor allem Gruppentrainings in geschlossenen Räumen gänzlich untersagt sind.
Sport im Freien ist unter Voraussetzungen möglich, die wir ausschöpfen und für Kinder/Jugendliche Training im Freien sowie Online-Training anbieten.
Bitte verfolgt wie wir die Berichterstattung in den Medien, um zu erfahren, was möglich ist. 

Wir geben hier den aktuellen Stand 29.3.2021 wieder wie ihn der LSB NRW den Mitgliedern zugänglich gemacht hat.

Der Vorstand

An die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
Präsidium und Leiterkreis z. K.
Staatskanzlei NRW z. K.

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab dem 29. März greift in den u. g. 31 Städten und Kreisen die sogenannte „Corona-Notbremse“ vom 26. März. Details können Sie hier nachlesen:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210326_av_coronanotbremse_gem._ss_16_coronaschvo.pdf

Was bedeutet das für den Sport in diesen 31 Städten und Kreisen?

I. Mögliches Sporttreiben von Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten auf Sportanlagen im Freien:

1.      Personen allein

2.      Beliebig viele Personen aus einem Hausstand

3.      Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen beliebig viele Personen aus dem einen, aber nur eine Person aus dem anderen Hausstand, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich.

II. Sport für Kinder in Gruppen

Bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

Achtung!!!

Die unten genannten 31 Kreise und kreisfreien Städte können abweichend anordnen, dass statt der o. g. Einschränkungen die Beibehaltung der vor dem 29. März grundsätzlich geltenden Regeln (hier also insbesondere Kindergruppen bis 20 Kinder bis 14 Jahre) von einem tagesaktuell bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests abhängig gemacht wird.
Hierzu bitten wir die Stadt- und Kreissportbünde der u. g. 31 Kreise und kreisfreien Städte, entsprechende Informationen bei ihren kommunalen Ansprechpartnern einzuholen und Ihre Vereine darüber zu informieren. Wir freuen uns, wenn Sie uns cc halten.
Die Entwicklung inklusive der etwaigen Ausweisung von Modellregionen, in denen noch einmal abweichend verfahren werden kann, ist im Moment extrem dynamisch. Wir bleiben dran und halten Sie im Rahmen der uns zugänglichen Informationen zeitnah informiert.

 Mit freundlichem Gruß

Ihr                                Ihr

Stefan Klett                  Dr. Christoph Niessen
Präsident                     Vorstandsvorsitzender

 

Liste der 31 Kreise und kreisfreien Städte mit Notbremse

1. Städteregion Aachen

2. Stadt Bochum

3. Kreis Borken

4. Stadt Dortmund

5. Stadt Duisburg

6. Kreis Düren

7. Ennepe-Ruhr-Kreis

8. Stadt Essen

9. Kreis Euskirchen

10. Stadt Gelsenkirchen

11. Stadt  Hagen

12. Kreis Herford

13. Stadt Herne

14. Kreis Kleve

15. Stadt Köln

16. Stadt Krefeld

17. Stadt Leverkusen

18. Kreis Lippe

19. Märkischer Kreis

20. Kreis Mettmann

21. Kreis Minden-Lübbecke

22. Stadt Mülheim an der Ruhr

23. Oberbergischer Kreis

24. Stadt Oberhausen

25. Kreis Recklinghausen

26. Stadt Remscheid

27. Rhein-Erft-Kreis

28. Kreis Siegen-Wittgenstein

29. Stadt Solingen

30. Kreis Wesel

31. Stadt Wuppertal

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