Hallo Sportfreunde,
Corona hat den Sport weiter im Griff, so daß nach wie vor Trainings und vor allem Gruppentrainings in geschlossenen Räumen gänzlich untersagt sind.
Sport im Freien ist unter Voraussetzungen möglich, die wir ausschöpfen und für Kinder/Jugendliche Training im Freien sowie Online-Training anbieten.
Bitte verfolgt wie wir die Berichterstattung in den Medien, um zu erfahren, was möglich ist.
Wir geben hier den aktuellen Stand 29.3.2021 wieder wie ihn der LSB NRW den Mitgliedern zugänglich gemacht hat.
Der Vorstand
An die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
Präsidium und Leiterkreis z. K.
Staatskanzlei NRW z. K.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab dem 29. März greift in den u. g. 31 Städten und Kreisen die sogenannte „Corona-Notbremse“ vom 26. März. Details können Sie hier nachlesen:
Was bedeutet das für den Sport in diesen 31 Städten und Kreisen?
I. Mögliches Sporttreiben von Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten auf Sportanlagen im Freien:
1. Personen allein
2. Beliebig viele Personen aus einem Hausstand
3. Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen beliebig viele Personen aus dem einen, aber nur eine Person aus dem anderen Hausstand, Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich.
II. Sport für Kinder in Gruppen
Bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
Achtung!!!
Die unten genannten 31 Kreise und kreisfreien Städte können abweichend anordnen, dass statt der o. g. Einschränkungen die Beibehaltung der vor dem 29. März grundsätzlich geltenden Regeln (hier also insbesondere Kindergruppen bis 20 Kinder bis 14 Jahre) von einem tagesaktuell bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests abhängig gemacht wird.
Hierzu bitten wir die Stadt- und Kreissportbünde der u. g. 31 Kreise und kreisfreien Städte, entsprechende Informationen bei ihren kommunalen Ansprechpartnern einzuholen und Ihre Vereine darüber zu informieren. Wir freuen uns, wenn Sie uns cc halten.
Die Entwicklung inklusive der etwaigen Ausweisung von Modellregionen, in denen noch einmal abweichend verfahren werden kann, ist im Moment extrem dynamisch. Wir bleiben dran und halten Sie im Rahmen der uns zugänglichen Informationen zeitnah informiert.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Ihr
Stefan Klett Dr. Christoph Niessen
Präsident Vorstandsvorsitzender
Liste der 31 Kreise und kreisfreien Städte mit Notbremse
1. Städteregion Aachen
2. Stadt Bochum
3. Kreis Borken
4. Stadt Dortmund
5. Stadt Duisburg
6. Kreis Düren
7. Ennepe-Ruhr-Kreis
8. Stadt Essen
9. Kreis Euskirchen
10. Stadt Gelsenkirchen
11. Stadt Hagen
12. Kreis Herford
13. Stadt Herne
14. Kreis Kleve
15. Stadt Köln
16. Stadt Krefeld
17. Stadt Leverkusen
18. Kreis Lippe
19. Märkischer Kreis
20. Kreis Mettmann
21. Kreis Minden-Lübbecke
22. Stadt Mülheim an der Ruhr
23. Oberbergischer Kreis
24. Stadt Oberhausen
25. Kreis Recklinghausen
26. Stadt Remscheid
27. Rhein-Erft-Kreis
28. Kreis Siegen-Wittgenstein
29. Stadt Solingen
30. Kreis Wesel
31. Stadt Wuppertal