Wann?
Sonntag, der 15.03.2020, Registrierung 10.00 Uhr, Beginn 10.30 Uhr Ende: ca. 14.00 Uhr
Wo?
Restaurant Zur Waldesruh Kleine Berghofer Str. 3, 44287 Dortmund 0231-481680
01) Eröffnung und Begrüßung
Feststellen der Stimmberechtigungen und Feststellen der Stimmenzahl
Feststellen der ordnungsgemäßen Einberufung, Feststellen der Beschlussfähigkeit
02) Genehmigung Tagesordnung und Protokoll
Genehmigung bzw. Abstimmung über die Tagesordnung
Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 17.3.2019
03) Berichte des geschäftsführenden Vorstandes
Bericht des Präsidenten Verbandsentwicklung, Bericht des Präsidenten Sport
Bericht des Präsidenten Finanzen
04) Abstimmung über die Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
Entlastung Präsident Verbandsentwicklung, Entlastung Präsident Sport
Entlastung Präsident Finanzen
05) Berichte erweiterter Vorstand
Referent Webseite, Referent Graduierungen, Referent Gesundheitssport, Referent Breitensport, Referent Turniere, Referent Jugend, Referent Kampfrichter, Referent Übungsleiter, Bericht aus dem Dan-Kollegium
06) Wahl eines Kassenprüfers
07) Antrag des Vorstandes zu Änderungen der Satzung
Satzungsänderung zu § 04 Mitgliedschaft: „Mitglieder des Verbandes sind eingetragene Vereine (in Ausnahmefällen nicht eingetragene Vereine), die einen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid (Gemeinnützigkeitsnachweis) des Finanzamtes vorlegen können.“
Und zu § 06 Rechte und Pflichten. Hier geht es darum, daß der NWTV die Pflichten seiner Vereine bei der Sporthilfe/LSB NRW, also Beiträge und Umlagen auf diese überträgt:
„Die Vereine sind verpflichtet Beiträge und Umlagen zur Sportversicherung, den Mitgliedsbeitrag der Sporthilfe, die GEMA-Gebühren und den Beitrag zur Verwaltungsberufsgenossenschaft zu entrichten. Die Grundlage der Rechnungslegung ist die Mitgliederbestandsmeldung der Vereine aus dem laufenden Jahr an den Landessportbund Nordrhein-Westfalen. Die Höhe der Umlage wird von der Mitgliederversammlung der Sporthilfe NRW e. V. bzw. des LSB NRW e.V. festgelegt. Die Umlage wird von der Sporthilfe NRW e. V. bzw. dem LSB NRW e.V. auf direktem Weg bei den Mitgliedsvereinen erhoben, da der Verband NWTV e.V. in einer Abtretungserklärung seinen satzungsgemäßen Anspruch auf die Umlage auf die Sporthilfe NRW e. V. bzw. dem LSB NRW e.V. überträgt.“
08) Termine 2020 / Ausrichter
09) Verbandsentwicklung
Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Planungen 2020 und weitere Jahre, Projekte
10) Anträge
Änderung der Graduierungsordnung Taekwon-Do § 2 (3) iBa. die Danbezeichnungen: „1. – 3. Dan steht für den Boo-Sabum (Assistenztrainer), 4. – 6. Dan steht für den Sabum (Lehrer), 7. + 8. Dan steht für den Sayhun (Meister), 9. Dan (höchste Stufe) und steht für Sasun (Großmeister).“
Änderung der Graduierungsordnung Taekwon-Do § 3 (6): …“Ein Hin und Herspringen mit Graduierungsprüfungen zwischen Organisationen soll vermieden werden. Anerkannt werden können parallel zum NWTV erworbene Graduierungen nur, wenn der betreffende graduierende, idR. übergeordnete, Verband die NWTV Graduierungen genauso anerkennt.“ Das NWTV Dankollegium entscheidet in letzter Instanz.